Dr. Michael Matz

Dr. Michael Matz · Facharzt für Orthopädie

Ärztliche Zweitmeinung vor Hüft- oder Knie-OP

Eine empfohlene Gelenkersatz-OP ist eine große Entscheidung. Eine unabhängige zweite Einschätzung gibt Sicherheit – ob die OP nötig ist, ob der Zeitpunkt stimmt und ob die geplante Methode wirklich zu Ihrer Situation passt.

Dr. Michael Matz
Große Entscheidung, klare Einordnung

Wir prüfen, ob die OP medizinisch begründet ist, ob der Zeitpunkt passt und welche konservativen Optionen realistisch noch offen sind.

Beratend statt drängend

Die Leitlinie der Seite bleibt: erst konservativ ausschöpfen, dann operieren – und nur dann, wenn die Indikation tragfähig ist.

Auch bei bestehender Prothese

Wenn nach einer früheren OP neue Beschwerden, Instabilität oder Unsicherheit bestehen, führen wir strukturiert in die Revisionsdiagnostik.

Zweitmeinung für Hüfte und Knie

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

ZweitmeinungHüfte & KnieMünchen

Ihr gesetzliches Recht und was es praktisch bedeutet

§ 27b SGB V verankert den allgemeinen Anspruch auf eine Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen. Für Knie-Endoprothesen besteht dieser Bezug seit 2021, für den Hüftgelenkersatz seit Ende 2023. Der Sinn dahinter: Patienten sollen vor einer großen Operation nachvollziehbar verstehen, ob die Indikation trägt, ob konservative Maßnahmen ausgeschöpft wurden und ob Zeitpunkt sowie OP-Methode gut begründet sind.

Unabhängig von der formalen Abrechnung gilt: Eine zweite orthopädische Einschätzung kann helfen, Unsicherheit zu reduzieren, Fragen zu strukturieren und die Entscheidung medizinisch ruhiger zu treffen.

Zweitmeinung vor Hüft- oder Knie-OP

Was wir in der Zweitmeinung prüfen

Indikation

Ist die empfohlene Operation medizinisch schlüssig oder braucht es zuerst noch eine klarere diagnostische Einordnung?

Konservative Alternativen

Wurden Physiotherapie, Injektionen, Schmerztherapie oder andere konservative Wege bereits sinnvoll ausgeschöpft?

Prothesenwahl & OP-Methode

Passt das geplante Verfahren zu Gelenk, Anatomie, Aktivitätsniveau und den Zielen des Patienten?

Zeitpunkt

Ist die Operation jetzt sinnvoll oder lohnt sich noch ein konservatives Zeitfenster bzw. eine erneute Verlaufskontrolle?

Ablauf in drei Schritten

  • 1. Termin anfragen

    Bringen Sie vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder, Arztbriefe und – wenn vorhanden – einen konkreten OP-Vorschlag mit.

  • 2. Untersuchung und Gespräch

    Wir gehen Beschwerden, Vorgeschichte, Diagnostik und die Empfehlung Schritt für Schritt durch. Das Gespräch dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten.

  • 3. Verständliche Einordnung

    Sie erhalten eine klare, medizinisch nachvollziehbare Einschätzung dazu, ob die OP begründet wirkt und wie konservative oder operative Wege weiter bewertet werden sollten.

Zweitmeinung anfragen

Zentrum für Endoprothetik

Adresse: Leopoldstr. 78, 80802 München
E-Mail: kontakt@schonende-operation.de
Unterlagen: Arztbriefe, Röntgen/MRT, Medikamentenliste
Anfahrt: U Münchner Freiheit (U3/U6)

Auch bei bestehender Prothese

Anhaltende Schmerzen oder Unsicherheit nach einer Prothesen-OP sollten nicht einfach wegerklärt werden. Wenn Beschwerden trotz Operation bestehen, prüfen wir strukturiert, ob eher Weichteile, Lockerung, Instabilität, Infekt oder eine andere Ursache im Vordergrund stehen. Für diesen Revisionspfad führt die Seite gezielt weiter in die Revisionsendoprothetik.

Wichtige Wege von hier aus

Häufige Fragen

Was kostet die Zweitmeinung?

Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

Muss ich meinen Arzt informieren?

Sie können eine Zweitmeinung einholen. Hilfreich ist vor allem, vorhandene Befunde geordnet mitzubringen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Röntgen- oder MRT-Bilder, Arztbriefe, Medikamentenliste, Vorbehandlungen und – falls vorhanden – ein konkreter OP-Vorschlag helfen am meisten.

Wie schnell geht ein Termin?

Das hängt von Dringlichkeit und Unterlagenlage ab. Bei bereits geplanter OP lohnt sich eine frühzeitige Anfrage.

Gilt das auch für Privatversicherte?

Ja. Auch private Versicherte oder Selbstzahler können eine Zweitmeinung in Anspruch nehmen.